aufzeichnung vom 1. märz 2022
E-Mobilität: Laden in Mehrfamilien- und Geschäftshäusern
Fragen und Antworten aus dem Webinar
fragen zu förderbeiträgen und fördermassnahmen
In Bezug auf Fördergelder müssen die Geschäftsliegenschaften mindestens 30% Wohnanteil haben. Die Details hierzu finden Sie hier: https://www.energieagentur-sg.ch/ladeinfrastruktur
Die Fördergelder werden kantonal vergeben. Diese haben nichts mit der SAK zu tun.
Die Ladeinfrastruktur in Geschäftsliegenschaften wird nicht gefördert. Firmen können aber diese Investition in der Buchhaltung beispielsweise abschreiben.
Nein, die Förderung ist ausschliesslich für die Ladeinfrastruktur in Einstellhallen konzipiert und nicht für die Suffizienz des Fahrzeugparks.
Die Förderung in Carports und Garagenboxen ist zurzeit in Abklärung. Die Förderbedingung «gemeinsamer Netzanschlusspunkt» für den Ökostrombezug oder die gleichzeitig zu erstellende PV-Anlage muss aber auch hier erfüllt werden.
Wenn ein ZEV oder EVG mit einer PV-Anlage ≥ 12 kW besteht, ist die Förderbedingung «ökologischer Strom» erfüllt. Mit einer bestehenden PV-Anlage ohne ZEV oder EVG ist die Förderbedingung «ökologischer Strom» nicht erfüllt. Das heisst, dann muss Ökostrom bezogen werden oder eine zusätzliche, mindestens 12 kW grosse PV-Anlage erstellt werden.
Die Investitionsbeispiele sind eher am oberen Ende der Preise. Die Bandbreite ist gross, da die Einstellhallen sehr unterschiedliche bestehende Elektroinstallationen aufweisen und auch die Installation der Ladeinfrastruktur sehr individuell ausfällt.
Fragen zum zusammenspiel der ladeinfrastruktur mit Photovoltaik & wärmepumpe
Dafür ist zusätzlich zum Lastmanagement ein Energie-Management-System nötig. Dies ist sowohl bei Einfamilienhäusern wie auch bei Überbauungen mit Multi-Energie-Systemen sehr beliebt und auch sinnvoll, da man mit dieser Massnahme die Eigenverbrauchsquote der PV-Anlagen noch einmal steigern kann. Konkret bedeutet das folgende Modi für die Ladestationen:
- Laden nur mit Solar
- Laden mit Solar und Niedertarif
- Immer Laden
- Laden mit gewünschtem Konstantstrom
Im gezeigten Einzelfall wurde nur über eine einzige PV-Anlage, welche sich auf einem Einfamilienhaus befindet, berichtet. Da dieser Eigentümer die kompletten Investitionen der PV-Anlage tätigte, möchte er den Eigenstrom auch alleine nutzen können. Aus diesem Grund muss die Installation physikalisch zur Ladestation erfolgen und kann nicht direkt beim «Allgemeinstrom-Zähler» angebunden werden.
Sehr gutes Beispiel. In diesem Fall würde es sich absolut lohnen die Architektur der Elektroinstallation und Verteilung genau zu analysieren. Ohne genaue Kenntnisse der Liegenschaften würden wir auf einen ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) zielen. So könnte die Elektromobilität wie im Beispiel der Mehrfamilienhäuser mittels Grundinstallation und dem Ausbau der jeweiligen Ladestationen auf den richtigen Parkplätzen erfolgen. Eine genaue Abrechnungszuweisung der Parkplätze ist gegeben. Für die Optimierung der Eigenstromnutzung (Wärmepumpen/Elektromobilität/andere Verbraucher) würde noch ein Energie-Management-System zum Einsatz kommen. Mit all diesen Massnahmen könnten alle EFH-Besitzer voneinander profitieren, da alle PV-Anlagen sowie alle grossen Verbraucher miteinander kommunizieren und optimale Schaltungen respektive Leistungsanpassungen ermöglichen.
Man sollte jeden ZEV individuell betrachten, da es sehr unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlicher Dienstleistungstiefe gibt. Solche zur Selbstabrechnung oder halt auch inklusive Inkasso. Auch die Grösse des ZEV und welche Komponenten integriert werden sind relevant (z.B. Ladelösungen für E-Autos). Die Frage beantworten wir gerne konkret bei einer individuellen Beratung.
Fragen zur ladeinfrastruktur
In Stockwerkeigentum macht es keinen Sinn eine eigene Lösung zu installieren. Eine Gesamtlösung für die Gemeinschaft ist technisch und rechtlich erforderlich. Wenn die Verwaltung nichts unternimmt, können Sie über einen Antrag die Thematik in die Eigentümerversammlung einbringen. Oft formen Stockwerkeigentumsgemeinschaften einen Ausschuss, der Offerten einholt, evaluiert und eine Empfehlung für eine Lösung ausspricht.
Die technischen Ausführungen zur Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen ist für Mehrfamilien- und Geschäftshäuser dieselbe. Die Stationsmiete ist auch bei Geschäftshäusern möglich.
Ja, dies bieten wir an.
Die kabellose Kommunikation ist sehr zuverlässig und wird nicht durch andere Fahrzeuge blockiert.
Der dynamische Phasenausgleich stellt sicher, dass es nicht zu einer Überlastung des Hausanschlusses kommt. Als Beispiel: ein Mehrfamilienhaus hat einen Hausanschluss von 100A und die Ladestationen sind mit 63A abgesichert. Am Abend kommt es zu einer hohen Last. Dann wird für diese Zeit die verfügbare Leistung von den Ladestationen dynamisch gemäss Verbrauch im Mehrfamilienhaus von 63A auf 30A gedrosselt.
Mit einer 63A Sicherung können 30 E-Autos gleichzeitig laden. Die Ladung ist dann aber sehr gering mit 6A 1-phasig (3,7 kW). Angenommen alle E-Autos haben eine leere 40 kWh Batterie, dann wären alle 30 E-Autos in 11 Stunden voll. Eine Übersicht der Ladezeiten in Abhängigkeit der Ladeleistung ist unten aufgeführt.
Die Kosten der Grundinstallation werden oft über eine längere Zeit, beispielsweise 10 Jahre, amortisiert. Vermieter errechnen auf dieser Basis üblicherweise einen Durchschnittswert für die Erhöhung der Parkplatzmiete.
Es gelten immer die aktuellen Normen und Werkvorschriften des Netzbetreibers. Ja, die SAK erlaubt solche Ladestationen, die das bidirektionale Laden anbieten können.
Wichtig auch in diesem Bereich: Alle Elektroinstallationen im Bereich Photovoltaik-Anlage und Elektromobilität müssen immer vor Ausführung dem Netzbetreiber gemeldet werden. So können sich der Netzbetreiber und der Elektroinstallateur frühzeitig über allfällige Unklarheiten austauschen und Fehlinvestitionen verhindern.
wie funktioniert das in zukunft mit der ladeinfrastruktur?
Längst hat Sie Einzug auf unseren Strassen, die E-Mobilität. Mit der steigenden Inverkehrsetzungen von Steckerfahrzeugen fragen wir uns: Wo werden all diese Elektroautos geladen? Was bedeutet das für die Sanierung von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern, für die Planung und Realisierung neuer Überbauungen. Wie sollen künftig Tiefgaragen ausgestattet werden? Was bedeutet das für den Bauherrn und die Verwaltungen? Lohnt sich die Investition? Welche Finanzierungsmodelle gibt es und welche Fördergelder stehen zur Verfügung? Wie funktioniert die Abrechnung? Was bedeutet das für Stockwerkeigentümer, für Vermieter und Mieter, für Verwaltungen?
Diesen und weiteren Fragen gehen wir nach.
Programm
Ladelösungen: Zukunftssicher investieren
Live-Webinar
Dienstag, 1. März 2022, von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fördermassnahmen in nicht öffentlichen Einstellhallen (Kanton St.Gallen)
Lorenz Neher, Leiter Energieförderung, Energieagentur St.Gallen GmbH
-
Was wird genau gefördert?
-
Was sind die Rahmenbedingungen?
-
Vorgehen und Empfehlungen
Zukunftssichere Ladelösungen: So gelingt Investitionssicherheit
Patrick Speck, Leiter Elektroinstallationen, SAK (St.Gallisch-Appenzellische Krafwerke AG)
-
Die Technik macht’s: Hausanschluss, Phasenausgleich und Lastmanagement
-
Praxisbeispiele: Ladelösungen für Tiefgaragen
-
Sinnvoll kombiniert: Photovoltaik und Ladelösungen
Finanzierungsmodelle und Ausblick
Alexandra Asfour, Leiterin E-Mobilität, SAK (St.Gallisch-Appenzellische Krafwerke AG)
-
Abrechnung und Finanzierungsmodelle
-
Wie entwickelt sich die E-Mobilität?
-
Reicht der Strom bei so viel Elektromobilität?