ZEV-Dienstleistungen
ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Für einen ZEV können sich mehrere Teilnehmer (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieter, Gewerbe, Einfamilienhausbesitzer) zusammenschliessen und den lokal produzierten Photovoltaikstrom gemeinsam nutzen (FAQ’s). Daraus entsteht folgende Win-Win-Situation:
Für den Liegenschaftseigentümer:
- trägt ein ZEV positiv zur Attraktivität und Aufwertung der Liegenschaft bei.
- ermöglicht ein ZEV, frühzeitig künftigen Anforderungen an die Gebäude zu begegnen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Für den Photovoltaikanlagenbesitzer:
-
unterstützen zusätzliche Einnahmen aus einem ZEV die schnelle Amortisation der Anlage.
Für Bewohner bzw. ZEV-Teilnehmer:
- bietet ein ZEV die Möglichkeit, lokal produzierte, erneuerbare Energie aktiv zu nutzen.
- bedeutet ein ZEV geringere Nebenkosten durch die Nutzung des günstigen Solarstroms.
- schärft die App das Bewusstsein für den eigenen Strombedarf und dessen Optimierung.
Für die Energiezukunft:
- bedeutet ein ZEV die Entlastung der Netze, denn der produzierte Strom wird gleich vor Ort verbraucht.
- ermöglicht ein ZEV, das grosse Potential der Mehrfamilienhäuser in Bezug auf Stromproduktion und -verbrauch zu realisieren.
- erhöht ein ZEV die Attraktivität der Investition in eine Solaranlage durch höhere Rentabilität.
Rechenbeispiel:
Anhand des nachfolgenden Rechenbeispiels werden zudem die direkten finanziellen Vorteile des ZEV’s ersichtlich:
finanzielle vorteile
für den ZEV-Teilnehmer:
Für den selbst produzierten Strom von der Photovoltaikanlage zahlt der ZEV-Teilnehmer mit 12 Rp./kWh einen tiefen Preis. Muss der Teilnehmer Strom vom Netz zukaufen, zahlt er mit 16 bis 22 Rp./kWh bis zu 10 Rp./kWh mehr als für den selbst produzierten Strom.
für den Anlagenbesitzer:
Für den selbst produzierten Strom von der Photovoltaikanlage erhält der Anlagenbesitzer für jede im ZEV verbrauchte kWh 12Rp., für jede ins Netz zurück gespeiste kWh 8Rp. Die selbst produzierte kWh kostet ihn hingegen nur 7 Rp. Die Differenz bzw. die Rendite von 5Rp./kWh (Eigenverbrauch) und 1Rp./kWh (Netzrückspeisung) kann er ergänzend zur Rendite aus dem Investitionszins (max. 0.5% mehr als der Referenzzinssatz) einnehmen.
einfach zum zev mit sak
Bei einem ZEV entfernt der Energieversorger alle Zähler bis auf einen. Der ZEV bezahlt nur noch die Grundgebühr für einen Zähler und übernimmt die Verantwortung für die interne Messung, Aufbereitung, Rechnungsstellung, Eichung, Sicherheitskontrollen usw. Das Gebäude wird also zu einem kleinen Elektrizitätswerk mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb bietet die SAK ein abgestimmtes Lösungsmodell an, das den ZEV zuverlässig begleitet und in seinen Aufgaben sicher unterstützt:
Ergänzend zum ZEV bieten wir Ihnen auch die Abrechnung von Wärme und Wasser an.
zev beispiel:
Nachfolgende Darstellung zeigt beispielhaft die Messsituation für den ZEV (Strom), ergänzt mit der individuell erweiterbaren Einbindung von Wärme und Wasser.
FAQ’s
- Nur aneinandergrenzende Parzellen dürfen teilnehmen (Unter gewissen Umständen auch über eine Strasse, eine Eisenbahntrasse oder ein Gewässer erlaubt)
- Mindestens eine Parzelle muss an die Produktionsparzelle angrenzen
- Die Eigenproduktionsleistung muss mind. 10% der Anschlussleistung des ZEV betragen
- Das Netz des Verteilnetzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden (allfällige Netzumbauten gehen zu Lasten des ZEV)
- ZEV = ein Endverbraucher gegenüber Verteilnetzbetreiber (VNB)
- ZEV hat Marktzugang, sofern der Jahresverbrauch grösser 100 MWh
- Meldepflichten: bei Bildung und Auflösung des ZEV, beim Einsatz von Speichern dessen Verwendungsart, Beendigung der Teilnahme von ZEV-Teilnehmern
- Im Notfall muss der Verteilnetzbetreiber die Versorgung sicherstellen
- Für die ZEV-Gründung benötigt es eine Zusammenschluss-Vereinbarung, z.B. einfache Gesellschaft, Genossenschaft oder eine andere Rechtsform
- Stromliefervertrag mit dem Verteilnetzbetreiber
- Dienstleistungsvertrag zur Auslagerung der Messung und Abrechnung an SAK
- Gegebenenfalls Vereinbarungen von Grund- oder Personaldienstbarkeiten (Baurechte, Benützungsrechte, Durchleitungsrechte)
- Gegebenenfalls Anhang zum Stockwerkeigentümer-Reglement oder Zusatz zum Miet-/Pachtvertrag
- Gegebenenfalls Contracting-Vertrag, wenn SAK die Anlage finanziert und betreibt
- Die Kostenvorteile, die aus dem genutzten Sonnenstrom resultieren, also die Differenz der Selbstkosten (Gestehungskosten inkl. Stromnebenkosten) und dem externen Stromprodukt, sind zwischen Eigentümerin und ZEV-Verbraucher aufzuteilen. Sind die internen Kosten tiefer als die Kosten des externen Standardstromproduktes, so kann die Grundeigentümerschaft zusätzlich höchstens die Hälfte der erzielten Einsparung für sich beanspruchen
- Den ZEV-Teilnehmern darf für die internen Kosten (Photovoltaikstrom + Abrechnung) nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als die Kosten des externen Standardstromprodukts betragen würden, wenn die Mieterinnen und Mieter nicht Teil des Zusammenschlusses wären
- Die rechtliche Berechnungsgrundlage (Gestehungskosten) für den Preis eigenverbrauchter Energie ist einzuhalten
- Berechnungsbeispiel
wissenswertes
So funktioniert's
Wir beraten Sie persönlich vor Ort zum Thema Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab und erstellen für Sie ein konkretes Angebot.
Wir planen die Photovoltaikanlage und finden die für Sie bestmögliche Lösung, um Ihren eigenen Strom zu produzieren.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern aus dem Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) eine geeignete Finanzierungslösung.
Wir bauen die Photovoltaikanlage für Ihr ZEV gemeinsam mit regionalen Partnern.
Mit unserem Wartungs- und Störungsdienst gewährleisten wir eine reibungslose Stromproduktion Ihrer Anlage.