30.08.2024

SAK senkt Strompreise für 2025

Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) freut sich, die Strompreise für das Tarifjahr 2025 senken zu können. Die Preisreduktion betrifft die Komponenten Energie und Netznutzung. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet dies eine Ersparnis von rund 93 Franken pro Jahr, was einer Reduktion von knapp 6,3 Prozent gegenüber 2024 entspricht.

Energie: Entspannung an den Märkten senkt Beschaffungspreise 

Dank einer stabilen Versorgungslage und einem milden Winter 2023/24 haben sich die Preise an den Energiemärkten weiter entspannt. Dies führt zu einer spürbaren Senkung des Energiepreises für das Jahr 2025. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt sinkt der Energiepreis von 17,67 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) im Vorjahr auf 15,94 Rp./kWh.

Netznutzung: Sinkende Kosten ab 2025 

Die Kosten für die Netznutzung werden im Jahr 2025 ebenfalls leicht sinken. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt reduziert sich der Preis von 12,16 Rp./kWh auf 11,83 Rp./kWh. Diese Senkung ist auf niedrigere Kosten für Systemdienstleistungen (SDL), geringere Ausgaben für die Stromreserve und niedrigere Kosten für das vorgelagerte Netz zurückzuführen. Allerdings werden die Einsparungen teilweise durch steigende interne Aufwendungen, Nachzahlungen aus den Vorjahren und ein rückläufiges Verbrauchsverhalten ausgeglichen.

Abgaben: Keine Veränderungen 

Der Netzzuschlag für die Förderung erneuerbarer Energien bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.

Rückvergütung 2025

Die SAK Rückvergütungspreise 2025 (das Produkt RES E <150 kVA Wechselrichterleistung und das Produkt RES EM >150kVA Wechselrichterleistung) sind ab dem 1. Januar 2025 unter Vorbehalt gültig.

Aufgrund fehlender Klarheit der Rahmenbedingungen auf Stufe Bundesebene muss die SAK die Rücklieferansätze 2025 bis Ende März/ Anfangs April 2025 unter Vorbehalt publizieren.

Die SAK hofft anfangs April 2025 keine Änderungen zu den aktuell publizierten Rückvergütungspreisen 2025 (RES E und RES EM) kommunizieren zu müssen.

Sobald rechtliche Klarheit besteht, wird die SAK die endgültigen Rückvergütungspreise an dieser Stelle mitteilen.

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