SELBER STROM PRODUZIEREN UND VERBRAUCHEN
Sie planen den Bau einer Energieerzeugungsanlage oder eines Batteriespeichers innerhalb oder ausserhalb des Verteilnetzes der SAK? Dann haben wir die passenden Lösungen für Sie – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Wenn mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion Energie der Erzeugungsanlage beziehen und eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) gründen möchten, dann bietet das EVG Erfolgsmodell eine transparente und faire Umsetzungsmöglichkeit. Da die Endverbraucher weiterhin als direkt grundversorgte Kundinnen und Kunden der SAK gelten, ist die SAK nach wie vor für deren Abrechnung und Messung sowie den damit verbundenen Aufgaben verantwortlich.
Die SAK verrechnet den teilnehmenden Kunden transparent den Energiebezug aus dem Verteilnetz und den selbst produzierten Strom. Der Strom, welcher aus der eigenen Erzeugungsanlage stammt, fällt um 1 Rp/kWh günstiger aus. Die von der eigenen Anlage bezogene Energie wird dem Produzenten eins zu eins gutgeschrieben. Auf diese eigenverbrauchte Energie wird dem Produzenten eine Dienstleistungsgebühr belastet. Die produzierte Energie, welche nicht zeitgleich selbst verbraucht wird, wird ins Verteilnetz zurückgeliefert und anhand des jährlich publizierten Rückliefertarifs vergütet.
Das EVG Erfolgsmodell bietet den Teilnehmern einen Anreiz, ihren Stromverbrauch (beispielsweise den Einsatz der Waschmaschine) auf die Produktionszeiten der Erzeugungsanlage zu legen. Dem Produzenten bietet das EVG Erfolgsmodell die Chance, den Eigenverbrauch auszubauen, sprich Nachbarn an der Nutzung des selbst produzierten Stroms teilhaben zu lassen, und damit die Rendite der Erzeugungsanlage zu erhöhen. Da in der Regel keine Installationsanpassungen zur Abwicklung des EVG Erfolgsmodells notwendig sind, ist eine Erweiterung oder Verkleinerung des Teilnehmerkreises einfach umzusetzen. Dies ist gerade im Hinblick auf die allfällig bevorstehende volle Marktöffnung ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Das hier beschriebene EVG Erfolgsmodell der SAK erfüllt die Vorschriften eines Praxismodells. Das Praxismodell basiert auf Art. 16 des Energiegesetzes. Die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) hat im Newsletter vom September 2019 und in ihrer Mitteilung vom 13.07.2020 Vorschriften für die Umsetzung des Praxismodells publiziert.
Wünschen Sie einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), um den Eigenverbrauch auszubauen, dann werden sämtliche bestehenden Messapparate des Verteilnetzbetreibers bis auf eine Überschussmessung rückgebaut. Für die interne Messung und die verbrauchsabhängige Abrechnung ist neu der ZEV-Vertreter verantwortlich. Der ZEV bezieht die Energie zum einen von der Erzeugungsanlage und zum anderen nach wie vor vom Energieversorger über den gemeinsamen Hausanschluss.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem ZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmer sind im ZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des ZEV kann der ZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Überlegt der ZEV-Vertreter, möglicherweise auch andere Energieverbräuche und/oder Wasser über den ZEV abzuwickeln, dann sind die ZEV-Dienstleistungen der SAK besonders attraktiv.
Nach dem Zusammenschluss verfügen die Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber noch über einen gemeinsamen Messpunkt und werden vom Verteilnetzbetreiber wie ein einzelner Endverbraucher behandelt. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass bei einem genügend hohen Verbrauch Anspruch auf freien Netzzugang besteht. Der ZEV basiert auf Art. 17 des eidg. Energiegesetzes.
EVG | ZEV | ZEV mit SAK | |
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Zur Abwicklung sind in der Regel keine Installationsanpassungen notwendig | ✔ | ✘ | ✘ |
Installation und Unterhalt der gesetzlich zulässigen Messmittel für alle Wohnungen durch die SAK | ✔ | ✘ | ✔ |
Rechnungsstellung und Inkasso der einzelnen Wohnungen durch die SAK | ✔ | ✘ | ✔ |
Alle Mieter bleiben direktversorgte Stromkunden der SAK | ✔ | ✘ | ✘ |
Transparente Abrechnung der Mieter betr. Strombezug aus Netz bzw. von der Produktionsanlage | ✔ | ✘ | ✔ |
Anreiz der Mieter, den Verbrauch auf Produktionszeiten zu verlegen | ✔ | ?* | ✔ |
Kundenfreundliche App ermöglicht einen Überblick über den Stromverbrauch | ✘ | ?* | ✔ |
Frei wählbarer Tarif für eigenverbrauchte Energie im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen | ✘ | ✔ | ✔ |
Bündelung aller Verbräuche, damit als Gruppe der Marktzugang beantragt werden kann | ✘ | ✔ | ✔ |
Installation ist gewappnet für volle Marktöffnung und die damit erwarteten Teilnehmerwechsel | ✔ | ✘ | ✘ |
Die Abrechnung kann z.B. auch Wasser und Wärme beinhalten | ✘ | ?∗ | ✔ |
Die ungenutzte Energie der Produktionsanlage wird vom Verteilnetzbetreiber vergütet | ✔ | ✔ | ✔ |
Die SAK bietet diese Lösung auch ausserhalb ihres Verteilnetzes an. | ✘ | - | ✔ |
* Individuell je nach ZEV-Abbildung.
Energieerzeugungsanlagen (beispielsweise Photovoltaikanlagen), die ihre Energie in das Verteilnetz der SAK zurückliefern, erhalten die Rücklieferpreise gemäss Produktsammlung. Die Preise können jährlich ändern.
Als Besitzer:in einer erneuerbaren Energieanlage (Photovoltaikanlage, Wind-, Kleinwasserkraft, etc.) können Sie Ihren Strom zu Marktkonditionen an die SAK verkaufen.
Zusätzlich zu der physikalischen Energierücklieferung können Zertifikate, sogenannte Herkunftsnachweise (HKN), schweizweit gehandelt werden.
Die SAK bietet ab 2021 allen Photovoltaik-Produzenten in ihrem Netzgebiet die Möglichkeit an, die HKN von beglaubigten Photovoltaikanlagen automatisch an die SAK zu verkaufen. Alternativ können HKN auch über diverse Ausschreibeplattformen verkauft werden.
Voraussetzung zur Abnahme von HKN
Damit der Produzent seine HKN an die SAK verkaufen kann, müssen folgende Bedingungen durch den Produzenten kumulativ erfüllt sein:
- Die Photovoltaikanlage muss zwingend an das Stromnetz der SAK angeschlossen sein.
- Die Photovoltaikanlage wurde von einem Auditor beglaubigt und ist bei der Pronovo AG registriert und im HKN System erfasst. Das Original der Beglaubigung ist bei der Pronovo AG hinterlegt.
- Die Photovoltaikanlage wurde nach dem Jahr 2000 erstellt und ist somit naturemade star-zertifizierbar.
- Die Photovoltaikanlage ist nicht freistehend.
- Die Photovoltaikanlage erhält keine EVS (KEV)-Förderung.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb.
Unter Einhaltung der Eingabefristen werden die HKN ab dem folgenden Quartal abgenommen.
Es gelten folgende Eingabefristen:
- 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
- 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
- 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
- 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Der Antragssteller ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben seinerseits stimmen und keinerlei gesetzliche Bestimmungen verletzt werden. Die SAK hält sich vollumfänglich schadensfrei.
Abhängig der Marktsituation von HKN behält sich die SAK eine Abnahme der HKN vor.
Neue Photovoltaik-Anlagen, welche bei der SAK neu im System erfasst wurden, erhalten die Anmeldung zur HKN-Abnahme automatisch per Briefpost.
Der Anmeldebrief für die HKN-Abnahme wird erst nach Inbetriebnahme und vollständiger Erfassung der Photovoltaik-Anlage im SAK Verrechnungssystem an den Produzenten versendet. Die Anmeldung für die HKN-Abnahme erfolgt anschliessend online unter www.sak.ch/hkn oder per Briefpost.
Online Anmeldung zur HKN-Abnahme
Tarifblatt 2025 RES HKN
Tarifblatt 2024 RES HKN
Fragen und Antworten zur HKN Abnahme
Mit der Einmalvergütung (EIV) oder dem Einspeisevergütungssystem (EVS) existieren weitere Instrumente zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Zur Teilnahme am EVS oder EIV benötigt Pronovo eine Beglaubigung der Energieerzeugungsanlage. Diese muss von einer akkreditierten Prüfstelle vorgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Pronovo.
Realisieren Sie mit der SAK entspannt die eigene Solaranlage:
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Frequenzverhalten von Energieerzeugungsanlagen – Retrofit 2
Unsere Checkliste unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Energieerzeugungsanlage.
Ist die geplante Einspeiseleistung grösser als am Hausanschluss zulässig, muss die Hauszuleitung und/oder das vorgelagerte Netz verstärkt werden.
Beim Anschluss an das Netz der SAK besteht die Wahl zwischen zwei Messanordnungen, wobei beide Varianten Eigenverbrauchslösungen zulassen:
- Die Nettomessung erfasst Energieverbrauch und Energieerzeugung mit der gleichen Energiemessung. Die in der Anlage produzierte Energie wird in erster Linie für den (zeitgleichen) eigenen Verbrauch genutzt (Eigenverbrauchsnutzung). Ins Netz eingespeist wird nur die Energiemenge, die den Eigenverbrauch zum jeweiligen Zeitpunkt übersteigt (Überschuss). -
- Mit der Bruttomessung wird die gesamte erzeugte Energie mit einer separaten Energiemessung erfasst. Der Energieverbrauch wird unabhängig von der Energieerzeugung gemessen.
Für Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA muss im Rahmen der gesetzlichen Erfassungspflicht immer die gesamte Produktion mit einer separaten Energie-Lastgangmessung erfasst werden (Bruttomessung).