projekt-update «linthwind»
Entscheid der Glarner Regierung bleibt unverständlich.
Nach der vom Landrat bestätigten Streichung des Standorts Linthebene für Windkraftanlagen aus der Richtplanung des Kantons Glarus haben die SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) den Projektverlauf im Detail analysiert. Für sie ist insgesamt unverständlich, wie nach über zehn Jahren Projektarbeit in enger Abstimmung mit den Behörden die Regierung den Standort vor dem Vorliegen des Umweltverträglichkeitsberichts ohne fundierte Interessenabwägung aus dem Richtplan gestrichen hat.
Die SAK hat bereits nach dem Landratsentscheid ihre Enttäuschung zum Ausdruck gebracht. Dennoch hat sie sich intern nochmals detailliert mit dem Ablauf des Projekts beschäftigt. Der Blick auf diese Geschichte macht den Entscheid von Regierung und Landrat allerdings nicht verständlicher.
10 jahre vergebens geplant und investiert
Vor dem Hintergrund des jüngsten Entscheids ist festzuhalten, dass damit mehr als 10 Jahre Projektarbeit, die immer in engster Abstimmung mit allen zuständigen Behörden erfolgte, vergeblich waren. Nachdem nämlich schon anfangs der 2000er-Jahre der Kanton selbst das Windpotential in der Linthebene geprüft hatte, lancierten private Initianten 2009 Windmessungen und Machbarkeitsstudien. Bereits 2010 erfolgte auch der Eintrag im Richtplan des Kantons Glarus, 2011 lag eine von der Firma «Interwind» ausgearbeitete Machbarkeitsstudie vor. 2014 nahm die Gemeindeversammlung in Glarus-Nord die Windzonen in den Gemeinderichtplan auf, was der Kanton 2015 genehmigte.
Alle Signale standen also auf «Grün», als sich die SAK 2016 entschloss, bei diesem Projekt einzusteigen und die Projektrechte zu kaufen. Sofort führte das Unternehmen mit Kantons- und Gemeindebehörden Gespräche, in denen die notwendigen weiteren Schritte besprochen wurden: Der Kanton stellte sich hinter das Projekt, der Gemeinderat wollte ebenfalls, dass daran weitergearbeitet werde. Noch im Dezember 2016 wurden Voruntersuchung und Pflichtenheft für den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) beim Kanton eingereicht. Im Frühjahr 2017 starteten dann die UVB-Untersuchungen, die Baubewilligungen für die Untergrundbohrungen und zwei Messmasten wurden erteilt. 2017 und 2018 folgten die weiteren Prozess-Schritte, zu denen etwa die Jahresmessung Fledermausaktivität und Winddargebot gehörten. Dazu gab es regelmässige Informationsveranstaltungen der SAK für die Bevölkerung.
behördensignale stets positiv
Der SAK war bewusst, dass am Ende des Prozesses ein Entscheid der Bevölkerung in der Gemeinde Glarus-Nord stehen würde. Der Gemeinderat betonte dies ebenfalls, zeigte sich als Gremium aber immer offen für das Projekt. Im September 2017 wurde der Verein «Linth-Gegenwind» gegründet, der dann im Februar 2018 seine Initiative einreichte, die für Windanlagen 700m Abstand von Wohnbauten verlangte und im November 2019 zur Abstimmung gekommen wäre. Der Kanton genehmigte das technische Pflichtenheft, und die SAK stand regelmässig im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Zuletzt gab es im Juni 2018 auch Gespräche mit dem zuständigen Departementsvorsteher des Kantons. Damals gab es letztmals die Bestätigung, dass der Kanton mit dem Vorgehen der SAK einverstanden sei und das Projekt befürworte.
Allen Beteiligten war klar, dass am Ende die Bevölkerung der hauptbetroffenen Gemeinde entscheiden werde. Ende Oktober 2018 folgte dann der Entscheid der Regierung zur Streichung der Windzone in der Linthebene aus dem Richtplan. Gegner wie Befürworter von der Gemeinde, dem Landrat, den Medien und aus der Bevölkerung wurden von diesem Entscheid ebenso überrascht wie die SAK. Damit machte die Regierung auch einen demokratischen Entscheid der Stimmbürger von Glarus-Nord zunichte, die 2014 in der Gemeinderichtplanung grundsätzlich das Interessengebiet Windenergie beschlossen hatte. Im Februar 2019 sprach sich zwar die vorberatende Kommission dafür aus, die Streichung rückgängig zu machen. Der Landrat bestätigte aber im April den für die Windkraft negativen Entscheid der Regierung.
interessenabwägung ist ausgeblieben
Für die SAK ist der Entscheid aufgrund der Vorgeschichte nicht nachvollziehbar. Zum einen wurde die immer versprochene und im Prozess gemeinsam festgelegte Interessenabwägung nicht gemacht, da ja der Umweltverträglichkeitsbericht erst anfangs April 2019 vorlag. Zum anderen wurde der Bevölkerung durch die Richtplan-Änderung der Gemeinde Glarus-Nord das Recht genommen, an einer Gemeindeversammlung demokratisch zu entscheiden. Schliesslich hat der Kanton immer betont, dass in den Gebieten der «unbelasteten Natur», also auf den Bergen und auf Kreten keine Windanlagen gebaut werden können. Mit der Streichung des Standorts im Linthgebiet bleiben aber nur noch Gebiete in den Bergen übrig.
Aus Sicht der SAK zeigt der Entscheid leider einmal mehr, dass zwischen der politisch immer wieder verlangten Förderung alternativer Energien und der Bereitschaft, solche Projekte auch auf dem eigenen Gebiet umzusetzen, weiterhin eine grosse Lücke klafft. Die SAK bedauert, dass die Glarner Regierung vor ihrem Entscheid das Gespräch mit ihr nicht gesucht hat. Sie hat die demokratische Meinungsbildung auf Gemeinde-Ebene ohne Not überflüssig gemacht.
Die SAK selbst hat rund 1,5 Millionen Schweizerfranken in dieses zukunftsgerichtete ohne Subventionen wirtschaftliche Projekt investiert und hat dafür von den Glarner Behörden jahrelang positive Unterstützung erhalten. Es stellt sich daher auch die Frage, ob der völlig unerwartete und für die SAK und die Befürworter von Windenergie negative Entscheid rechtliche Konsequenzen haben wird. Die SAK diskutiert in ihrer Projektgruppe derzeit die nächsten Schritte.
weitere auskünfte
SAK Unternehmenskommunikation, +41 71 229 52 09