Energie: Extreme Marktpreisniveaus schlagen sich in Tarifen 2024 nieder
Nach den deutlichen Terminpreisanstiegen im letzten Jahr, mit Preisen über 40 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) per Ende August 2022, stabilisierte sich seit Anfang dieses Jahres der Terminpreis 2024 für Strom zwischen 14 bis 17 Rp./kWh. Die Gründe sind auf den milden Winter und die sinkende Stromnachfrage zurückzuführen.
Trotz langfristiger strukturierter Beschaffungsstrategie und der Strommenge aus den eigenen Produktionsanlagen der SAK führen die extremen Preisniveaus insbesondere aus dem Jahr 2022 zu höheren Stromkosten im kommenden Jahr. So steigt der Energiepreis für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt (ElCom-Verbrauchs-Kategorie H4) gegenüber dem Vorjahr von 14,59 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) auf 17,67 Rp./kWh an.
Rücklieferanten im SAK Netz profitieren dagegen von den gestiegenen Beschaffungskonditionen. Beispielsweise wird der Rückliefertarif für Anlagen kleiner 150 Kilovoltampere (kVA) auf 13,57 Rp./kWh angehoben. Zusätzlich können die Herkunftsnachweise (HKN) der SAK abgegeben werden, wodurch sich die Gesamtrückliefervergütung der SAK auf 16,07 Rp./kWh erhöht.
Netznutzung: Steigende Preise
Für die Netznutzung inklusive Systemdienstleistungen (SDL) und der neu eingeführten Stromreserve steigen die Entgelte 2024 gegenüber 2023 für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt (ElCom-Verbrauchs-Kategorie H4) von 9,83 Rp./kWh auf 12,16 Rp./kWh deutlich an. Die wesentlichen Einflüsse liegen in den stark steigenden Kosten für die allgemeinen SDL, der neu eingeführten Stromreserve sowie den steigenden Vorliegernetznutzungstarifen.
Die allgemeinen SDL erhöhen sich von 0,46 auf 0,75 Rp./kWh infolge höherer Beschaffungsaufwendungen für die Regelleistungsvorhaltung und dem Abbau vorhandener Unterdeckungen aus Vorjahren bei Swissgrid. Zudem werden ab 2024 erstmals die Kosten für die Stromreserve in Höhe von 1,20 Rp./kWh bei den Endkunden erhoben. Der Bund hat verschiedene Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit getroffen. Hierzu gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen. Weiter steigen die Netzkosten von Swissgrid und führen infolgedessen zu erhöhten Vorlieger-Netznutzungstarifen der Axpo. Diese Einflussgrössen liegen ausserhalb des Einflussbereichs der SAK und werden schweizweit bei allen Endkunden Auswirkungen haben. Eigene Kostenanpassungen, welche vor allem aufgrund der steigenden Aufwendungen für die Netzverluste und die Anpassung der Verzinsung zurückzuführen sind, tragen ebenfalls zu der Erhöhung bei. Die Reduktion der eingesetzten Deckungsdifferenzen aus Vorjahren können diese Erhöhungen nur teilweise kompensieren.
Abgaben: Unveränderte Preise
Der Netzzuschlag für die Förderung erneuerbarer Energien bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.
Gerne bieten wir Ihnen bei Interesse ergänzende Informationen, Bildmaterial sowie ein Mediengespräch mit unseren Spezialisten an. SAK – alles aus einer Hand.
Weitere Auskünfte
Roman Griesser, Leiter Unternehmenskommunikation SAK (St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG),
Telefon +41 71 229 52 09